Was dürfen Kinder in welchem Alter?
Immer diese Diskussionen mit den Kindern. Wer darf was, wann muss wer zu Hause sein? Hier die wichtigsten Regeln:
Disco, Kneipe & Co?
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen generell nur in Begleitung eines Erwachsenen in die Kneipe; ab 16 Jahren und bis 24 Uhr ist dort der Aufenthalt gestattet. Eine Ausnahme: Wenn z.B. ein Jugendhaus / Jugendclub die Abendveranstaltung ausrichtet, düfen auch Jüngere das Angebot nutzen (Jugendschutzgesetz, §3 und §5).
Ab wann ins Kino?
Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Filme im Kino ansehen. Ansonsten gelten die Regeln: Die Vorführung muss bis 20 Uhr (bis 14 Jahre), bis 22 Uhr (bis 16 Jahre), bis 24 Uhr (ab 16 Jahre) beendet sein (Jugendschutzgesetz §6).
Anschaffung - was ist Kindern erlaubt?
Kinder bis 7 Jahre gelten als geschäftsunfähig und bereits getätigte Käufe dürfen von den Eltern rückgängig gemacht werden. Ab 7 Jahre dürfen sie vom Taschengeld kaufen, was sie wollen. Ausnahme: bei höheren Beträgen müssen die Eltern einwilligen.
Ein eigenes Konto?
Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Eröffnung eines Bankkontos nur mit Unterschrift der Eltern möglich. Bis zur Volljährigkeit darf das Konto nicht überzogen werden.
Mitglied in einer Partei werden?
Die meisten Parteien erlauben Jugendlichen ab 16 Jahren Mitglied werden.
Zigaretten & Alkohol:
Unter 16 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. (Jugendschutzgesetz §9). Bier, Wein und Sekt dürfen Kinder ab 16 Jahren kaufen und trinken. Schnaps ist erst ab 18 Jahren gestattet (Jugendschutzgesetz §4).
Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit (§ 10 JuSchG) steigt ab dem 1. September von 16 auf 18 Jahre. [Anmerkung der WebRed.]
www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=5350.html
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Inklusion, ja bitte! Aber wie?
HOFGEISMAR. Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen künftig gemeinsam unterrichtet werden. Deshalb widmet sich dem Thema Inklusion, der Einbeziehung aller Kinder in der Schule, eine Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Von Freitag, 9. März, bis Samstag, 10. März, wird unter dem Titel „Praxis Inklusion! Anforderungen zur Umsetzung von Teilhabe und Inklusion in der Schule“ diskutiert, wie dieses Recht, das eine UN-Richtlinie festschreibt, im Schulalltag umgesetzt werden kann. Erziehungswissenschaftler und Schulpraktiker zeigen auf, was Lehrkräfte und Eltern beachten müssen, wenn künftig Schulen alle Kinder integrieren sollen. Anmeldung und Information bei der
Evangelischen Akademie Hofgeismar,
Tel. 05671/881-0 und
unter
www.akademie-hofgeismar.de.
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Sehr witzig!
Stolz sitzt der frisch ernannte Abteilungsleiter in seinem neu eingerichteten Büro.
Als ein junger Mann sein Büro betritt, greift er zum Telefon:
"Aber ja Herr Direktor, wirklich ein reizender Abend gestern bei Ihnen Herr Direktor, aber ja, bis dann".
Er hängt wieder ein, wendet sich an den Besucher: "Was kann ich für Sie tun?"
"Nichts, ich will nur das Telefon anschließen!"
Let´s party, Strolche!
Unter
www.partystrolche.de gibt es jede Menge Partyzubehör für den Kindergeburtstag, von der Tisch- und Raumdekoration, bis hin zu Mitgebseln, Bastelartikeln, Geschenken, Verkleidungen und Backzubehör für über 50 verschiedene Mottopartys.
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