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Spielplatzlärm ist zumutbar

Kinder dürfen bis 21.00 Uhr toben und laut sein. Den Lärm eines Kinderspielplatzes dulden müssen Anwohner tolerieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatten Bürger aus Unkel, die sich durch den Lärm eines 2007 errichteten Spielplatzes gestört fühlten. Sie forderten unter anderem eingeschränkte Öffnungszeiten und den Abbau eines Drehkarussells. Das Gericht wies die Klage ab: Spielplatzlärm ist bis 21.00 Uhr zumutbar (Az.: 1 K 198/08.KO)






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Inklusion, ja bitte! Aber wie?

 

HOFGEISMAR. Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen künftig gemeinsam unterrichtet werden. Deshalb widmet sich dem Thema Inklusion, der Einbeziehung aller Kinder in der Schule, eine Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Von Freitag, 9. März, bis Samstag, 10. März, wird unter dem Titel „Praxis Inklusion! Anforderungen zur Umsetzung von Teilhabe und Inklusion in der Schule“ diskutiert, wie dieses Recht, das eine UN-Richtlinie festschreibt, im Schulalltag umgesetzt werden kann. Erziehungswissenschaftler und Schulpraktiker zeigen auf, was Lehrkräfte und Eltern beachten müssen, wenn künftig Schulen alle Kinder integrieren sollen. Anmeldung und Information bei der

Evangelischen Akademie Hofgeismar,

Tel. 05671/881-0 und

unter www.akademie-hofgeismar.de.

 

 

 

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Sehr witzig!

 

Stolz sitzt der frisch ernannte Abteilungsleiter in seinem neu eingerichteten Büro.

Als ein junger Mann sein Büro betritt, greift er zum Telefon:

"Aber ja Herr Direktor, wirklich ein reizender Abend gestern bei Ihnen Herr Direktor, aber ja, bis dann".

Er hängt wieder ein, wendet sich an den Besucher: "Was kann ich für Sie tun?"
"Nichts, ich will nur das Telefon anschließen!"

 

 

Let´s party, Strolche!

Unter www.partystrolche.de gibt es jede Menge Partyzubehör für den Kindergeburtstag, von der Tisch- und Raumdekoration, bis hin zu Mitgebseln, Bastelartikeln, Geschenken, Verkleidungen und Backzubehör für über 50 verschiedene Mottopartys.

 

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