Unfälle mit Kindern
Es kann jeden Tag passieren. Als Erwachsener ist man ständig darauf gefasst, dass die Kinder irgendwo hinlaufen, hinfallen, runterfallen, sich stoßen, schneiden oder verbrennen. Es passiert glücklicherweise relativ selten. Denn wir sind aufmerksam, wir schaffen die Umgebungsbedingungen, unter denen sich unsere Kinder gefahrfrei bewegen können, wir erklären den Kindern die Gefahren und lassen sie ihre Erfahrungen machen. Das ist schon deshalb berechtigt, weil nur 1% der Unfälle, an denen Kinder Schaden nehmen, ernsthafte Folgen für das Kind haben. In den meisten Fällen handelt es sich um Bagatellverletzungen, die schnell und in der Regel auch spurlos verheilen.
Nun, wo Gefahr droht, neigt der Mensch dazu, sich Sicherheit zu wünschen. Der Abschluss einer Versicherung kann das Gefühl vermitteln, für den Ernstfall vorgesorgt zu haben. Das ist sozusagen eine erweiterte Art, Verantwortung zu übernehmen. Hierbei sollten Eltern aber besonders umsichtig sein. Denn Verantwortung für sein Kind zu übernehmen, heißt nicht in erster Hinsicht, das Kind zu versichern.
Das Augenmerk der Eltern sollte zunächst auf der eigenen Absicherung ruhen. Die Eltern sind die Versorger des Kindes, ihre Absicherung ist die des Kindes. Zweitens sollte man sich klar machen, dass eine Unfallversicherung nicht vor Unfällen schützt. Das klingt banal, ist aber nicht jedem bewusst, wenn er Überlegungen über Versicherungen anstellt. Und schließlich muss ich mich als Elternteil auch fragen, was passiert, wenn das Kind eine unheilbare schwere Krankheit erleidet. Dieser Fall ist von einem Unfallschutz nicht abgedeckt. Wenn man all das berücksichtigt, rückt eine Invaliditätsversicherung in den Fokus der Betrachtung.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist zunächst einmal deshalb besser als eine Unfallversicherung, weil sie auch gegen Krankheiten versichert. Invalidität ist statistisch nur zu 1% unfallbedingt – zu 60% sind Krankheiten die Ursache. Weitere Ursachen sind Ereignisse wie Zeckenbiss, Vergiftung oder verschluckte Gegenstände. Deshalb ist diese Versicherung auch teurer als eine einfache Unfallversicherung. Die Beiträge sinken allerdings auch mit dem Alter der Kinder.
Was sollte man bei Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung beachten?
Zeitpunkt der Versicherung
Kinder werden gewöhnlich erst ab dem Alter von einem Jahr versichert. Voraussetzung ist auch, dass sie zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns gesund sind. Manche Versicherer ermöglichen die Versicherung ab der siebenten Lebenswoche.
Umfang der Versicherung
Schließen Sie nach Möglichkeit eine Versicherung ohne Ausschlüsse von Invaliditätsursachen ab, wie z. B. psychische oder Erbkrankheiten.
Achten Sie darauf, dass eine Progressionsklausel enthalten ist, bei der die Versicherungssumme mit dem Grad der Beeinträchtigung erhöht wird. Sie sollte einen mindestens zweifachen Auszahlungsbetrag bei Vollinvalidität vorsehen, besser noch dreifach.
Voraussetzungen für den Versicherungsfall
Die Beeinträchtigung sollte ab einer Dauer von 6 Monaten als dauerhaft bewertet werden und versichert sein. Sie sollte ab einer Beeinträchtigung von mindestens 50% nach Sozialgesetzbuch IX gewährt werden.
Sie haben jetzt die wichtigsten Denkanstösse und Informationen für die eventuelle Absicherung von schwerwiegenden Vorfällen, die Gesundheit Ihrer Kinder betreffend, erhalten. Treffen Sie Ihre Entscheidung nicht übereilt und berücksichtigen Sie die konkreten Lebensumstände Ihrer Familie. Es werden auch viele Kinder ohne eine Versicherung groß und für manche Familien ist auch ein kleiner Betrag für eine Versicherung schwer aufzubringen. Sollten Sie aber tatsächlich den Abschluss einer Kinderinvaliditäts- oder unfallversicherung in Betracht ziehen, beachten Sie bitte diesen letzten wichtigen Hinweis: Beantworten sie alle Fragen, die der Versicherer stellt, absolut ehrlich. Die Neigung, die persönlichen Verhältnisse zu schönen oder einen niedrigeren Tarif zu erhalten, könnten Sie den Versicherungsschutz kosten.