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Kidslife · das Elternmagazin

Das ist unser Recht! Die wichtigsten Kinderrechte

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Kinder haben Rechte – und sollten das auch wissen! Foto: Pixabay

Die Kinderrechtskonvention der UN legt wie die Menschenrechtskonvention fundamentale Prinzipien fest. Bis heute haben alle Staaten der Erde die Konvention unterzeichnet, mit Ausnahme von Somalia und den USA. Deutschland hat die Konvention 1992 unterschrieben, jedoch nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten. Neben Österreich ist Deutschland das einzige europäische Land, das Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche verhängt, was die Konvention untersagt.

Text: Antje Szillat

Die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Vertragsstaaten verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Konkrete, einklagbare Ansprüche lassen sich daraus allerdings nicht ableiten. Solche Ansprüche werden in staatlichen Gesetzen geregelt. Der Originaltext der Konvention umfasst 40 juristisch formulierte Artikel, die für Kinder – und viele Erwachsene – nicht ohne weiteres verständlich sind.

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Kinderrechte – leider noch keine selbstverständliche Sache. Foto: Pixabay

Wir haben die wichtigsten Kinderrechte verständlich „übersetzt“:

Jedes Kind hat das Recht zu leben.

Alle Kinder sind vor dem Gesetz gleich. Kein Kind darf wegen seiner Religion, seiner Herkunft, seines Geschlechts oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Alle Kinder haben das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.

Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Kinder sind keine Sachen! Es ist verboten mit Kindern Handel zu treiben.

Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen.

Kinder haben das Recht zu spielen und sich zu erholen.

Kinder haben das Recht, sich zu Informieren, ihre eigene Meinung zu sagen und sich zu versammeln.

Alle Kinder haben das Recht auf eine Familie und darauf, dass ihre Eltern für sie sorgen. Sie haben auch das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

 

Fragen zum Thema Kinderrechte

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Wir kämpfen für Kinderrechte! Foto: Pixabay

 

Martina Staffe ist Leiterin der Abt. Jugendwohlfahrt und Kinderrechte im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreich. KidsLife-Redakteurin Antje Szillat hat mit ihr über die Rechte der Kinder gesprochen.

Kinder haben Rechte! Viele Kinder wissen aber gar nichts davon. Wie kommt das?

Viele gesetzliche Bestimmungen, insbesondere internationale Verträge, sind in der allgemeinen Bevölkerung unbekannt und oft ist es gar nicht notwendig die Flut an Normen im Detail zu kennen. Die Kinderrechtekonvention legt hingegen fundamentale Grundprinzipien fest – wie auch die Menschenrechtskonvention – und sollte daher die Grundhaltung von Menschen, Erwachsenen wie Kindern, prägen.

Nur konsequente, kontinuierliche Bewusstseinsbildungsarbeit kann die Verbreitung von Wissen unterstützen, weil dieses leider immer wieder in Vergessenheit gerät. Eine Umfrage in Österreich unter 6- bis 14-Jährigen im letzten Jahr hat ergeben, dass der Hälfte der Kinder der Begriff und die Bedeutung der Kinderrechte bekannt sind. Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist das bekannteste Kinderrecht.

Was können oder sollten Kinder (und natürlich auch die Erwachsenen) unternehmen, damit die Rechte der Kinder bekannt und vor allen Dingen geachtet werden?

Rechte, die man nicht kennt, kann man weder respektieren noch einfordern. Deshalb sollten Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor allem von den vielfältigen Möglichkeiten Gebrauch machen, sich über die Inhalte der Kinderrechtekonvention und ihre Bedeutung für den Alltag informieren.

Es wäre aber auch wichtig, dass sie sich für andere einsetzen, wenn deren Rechte beeinträchtigt werden. Sei es, dass sie Trost spenden oder Erwachsenen von Missständen erzählen und Hilfe holen.

Wie und wo können Kinder sich Hilfe holen, wenn ihre Rechte missbraucht werden? Damit meine ich nicht einmal die Kinder in den sogenannten “Entwicklungsländern” sondern die Kinder in den “reichen” Ländern, wie Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, … Können sich diese Kinder, zum Beispiel, wenn sich die Eltern nicht vernünftig um sie kümmern oder sie sogar misshandeln, die Rechte der UN-Konvention einklagen (vielleicht sogar mit Hilfe eines Rechtsbeistands)?

Die Kinderrechtekonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Österreich wie alle anderen Vertragsstaaten verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Einzelpersonen (Kinder, Jugendliche, ihre Eltern oder Interessenvertreter/innen) können aus der Konvention keine konkreten Ansprüche ableiten und diese einklagen.

Einfache Gesetze hingegen formulieren Ansprüche der Kinder und Jugendlichen selbst z.B. Ansprüche auf Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld, aber auch Obsorge und Besuch durch den Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, oder Heilbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung. Dadurch werden jene Bedingungen geschaffen, die die Kinderrechte verwirklichen sollen. Diese Rechtsansprüche können im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren durchgesetzt werden.

Grundsätzlich brauchen Kinder und großteils auch Jugendliche für die Durchsetzung von Ansprüchen die Hilfe von gesetzlichen Vertreter(inne)n, meist den Eltern. In einigen Bereichen wird Jugendlichen ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit eingeräumt, selbst rechtlich verbindlich zu handeln z.B. Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren vor Gericht (für Jugendliche ab 14), die Beantragung von Kinderbetreuungsgeld (für Jugendliche ab 14), Einwilligung in medizinische Heilbehandlungen (für Kinder und Jugendliche, die urteils- und einsichtsfähig sind).

Daher ist es am besten, wenn sich Kinder und Jugendliche, deren Rechte verletzt werden, Erwachsenen anvertrauen, sei es im persönlichen Umfeld (Eltern und andere Verwandte, Lehrer/innen, Kindergärtner/innen usw.) oder bei professionellen Berater/innen (z.B. 24-Std-Hotline „147-Rat auf Draht“, Kinder- und Jugendanwaltschaften).

Kinder sollen es gut haben! Das ist sicherlich der Hauptgrund, warum der Vertrag der Kinderrechte von vielen Ländern unterschrieben wurde. Nur warum ist dieser Vertrag, der ja eigentlich für die Kinder dieser Welt niedergeschrieben wurde, oftmals nur von Juristen zu lesen und zu verstehen? Warum gibt es keine zweite Fassung, die in kindgerechter Sprache aufgesetzt wurde? Oder gibt es so eine Variante?

Internationale Verträge müssen – ebenso wie andere Rechtstexte – Rechte möglichst präzise regeln, was leider fast immer auf Kosten der Verständlichkeit geht. Außerdem enthalten zwischenstaatliche Abkommen in erster Linie Verpflichtungen der Vertragsstaaten und keine Normen für einfache Bürger/innen.

Da es uns im Familien- und Jugendministerium aber wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche über die Inhalte der Kinderrechtekonvention Bescheid wissen, enthält die von uns herausgegebene Broschüre „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ u.a. auch eine Übertragung des Konventionstextes in Alltagssprache. Die Broschüre wird über Schulen und andere Multiplikator(inn)en verteilt und im Internet unter www.kinderrechte.gv.at/home/upload/70%20service/krk_bro.pdf zum download angeboten.

Welche Rechte halten Sie für die wichtigsten Rechte der Kinder? Und welches Kinderrecht, wird am meisten missachtet?

Die Kinderrechtekonvention enthält einige Grundprinzipien (Nichtdiskriminierung, Kindeswohl, Förderung der Entwicklung, Mitsprache), denen besondere Bedeutung zukommt, weshalb man sie wahrscheinlich als die wichtigsten Kinderrechte bezeichnen kann.

In den westlichen Wohlstandsgesellschaften ist es inzwischen selbstverständlich, dass Kinder versorgt und geschützt werden müssen, hingegen gibt’s bei der Einbeziehung der Meinung von Kindern und Jugendlichen noch einiges Entwicklungspotential, weshalb ich vermute, dass das Recht auf Partizipation am meisten missachtet wird.

Wie und mit welchen Möglichkeiten engagieren Sie sich als Leiterin der Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreich und Ihr Ministerium für die Rechte der Kinder?

Die Hauptaufgabe des Familien- und Jugendministeriums ist es, die Inhalte der Kinderrechtekonvention bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachleuten, die häufig mit Kindern arbeiten, bekannt zu machen. Ein Anliegen, dass nie abgeschlossen sein wird, weil immer neue Generationen heranwachsen. Beispiele für diese Bewusstseinsbildungsarbeit sind die Herausgabe von zielgruppengerechten Informationsmaterialien, die Verbreitung von Informationen für verschiedene Zielgruppen im Internet (www.kinderrechte.gv.at; www.eltern-bildung.at), der alljährliche Zeichenwettbewerb für Schüler/innen oder die Aus- und Fortbildung von Elternbildner(inne)n.

Weiter wird durch die Erstellung der Kinderrechteberichte Monitoring betrieben und mit der Erstellung eines nationalen Aktionsplans Ziele für politische und rechtliche Änderungen gesetzt.

Ein letztes Wort an unsere KidsLife LeserInnen. Was würden Sie den Erwachsenen und natürlich den Kindern dieser Welt im Zusammenhang mit dem Thema “Kinderrechte” gerne mit auf den Weg geben?

Es sollte für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche selbstverständlich sein, sich über die Kinderrechte zu informieren, darüber nachzudenken, was diese für ihr Alltagsleben bedeuten und was sie selbst dazu beitragen können, diesen Rechten zum Durchbruch zu verhelfen.

Gesetze, gerichtliche und behördliche Entscheidungen sind nämlich nur ein Baustein, um eine kinderrechtskonforme Gesellschaft zu errichten. Das zwischenmenschliche Zusammenleben gestalten die Menschen jedoch in erster Linie selbst.

  • Posted by kidslife on 12. November 2016
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