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Kidslife · das Elternmagazin

Spielplatzlärm ist zumutbar

Spielplatzlärm

Kinder dürfen bis 21.00 Uhr toben und laut sein. Den Lärm eines Kinderspielplatzes müssen Anwohner tolerieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatten Bürger aus Unkel, die sich durch den Lärm eines 2007 errichteten Spielplatzes gestört fühlten. Sie forderten unter anderem eingeschränkte Öffnungszeiten und den Abbau eines Drehkarussells. Das Gericht wies die Klage ab: Spielplatzlärm ist bis 21.00 Uhr zumutbar (Az.: 1 K 198/08.KO)

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_1-K-19808KO_Nachbarn-scheitern-mit-Klage-gegen-Kinderspielplatz.news6319.htm

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