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Steuern sparen

Nach der Hochzeit: SteuerSteuern sparen n sparen
durch richtige Steuerklassenwahl

Viele Paare heiraten aus Steuergründen – gehört hat vermutlich schon jeder einmal davon, doch was steckt dahinter? Wir erklären nachfolgend, wie frisch Vermählte mit der Wahl der idealen Lohnsteuerklasse viel Geld sparen können.

Ehepaare können aus drei Kombinationen wählen

Verheiratete sollten sich frühzeitig mit der richtigen Steuerklassenwahl auseinander setzen, denn sie können – ganz im Gegensatz zu Singles – wählen. Durch eine geschickte Steuerklassenkombination gibt es für die Eheleute mehr Nettolohn. Hinzu kommt, dass eine optimal gewählte Steuerklasse auch das Mutterschafts-, Kranken- und Arbeitslosengeld erhöht. Ersterer Steuervorteil ist vor allem im Hinblick auf die Familienplanung interessant.

Nach der Hochzeit werden Berufstätige zunächst automatisch in die Steuerklassen IV und IV eingeteilt. Ist dies ungünstig, sollten Sie schnellstmöglich einen Wechsel der Steuerklassen beantragen. Das ist immer einmal im Jahr bis zum 30. November möglich. Mehr Infos zum Thema, Spartipps und einen Rechner für die Wahl der Lohnsteuerklasse für Ehepaare, finden neu Verheiratete auf der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.

Denkbar sind die nachfolgenden Kombinationen:

  • IV und IV, wenn beide gleich viel verdienen
  • IV und IV mit Faktor
  • III für den höher Verdienenden und V für den weniger verdienenden Ehepartner

Was bedeutet das Faktorverfahren?

Wenn Ehepartner unterschiedlich hohe Gehälter haben, wählen sie meistens die Kombination der Steuerklasse III mit V aus. Das Magazin Eltern warnt jedoch vor der Kombination, da derjenige Partner mit der Steuerklasse V, in der Regel die Ehefrau, sehr hohe Abzüge hat. Grund dafür ist, dass beide Grundfreibeträge dem Ehepartner mit der Einkommenssteuerklasse III zugutekommen. Der Vorteil beim Faktorverfahren ist eine gerechtere Verteilung der Freibeträge und dass am Jahresende keine hohe Steuernachzahlung zu befürchten ist – allerdings fällt auch die Rückzahlung durchs Finanzamt deutlich geringer aus.

Das Faktorverfahren mindert die abgezogene Lohnsteuer – wie der Name schon aussagt – durch einen Faktor, ähnlich dem Splittingverfahren. Das Finanzamt errechnet diesen Faktor individuell, nachdem das Paar einen formlosen Antrag gestellt hat, der die voraussichtlichen Einkünfte enthält.

Höheres Elterngeld durch Steuerklassenwechsel

Das Elterngeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt vor der Geburt des Kindes. Zugrunde gelegt werden die Nettobezüge der letzten zwölf Monate – daher sollte der Partner, der später das Kind betreut, auch so früh wie möglich die günstige Steuerklasse III wählen. Durch diese Erhöhung des Nettoeinkommens erhöht sich auch das Elterngeld.

Die Vorteile des Ehegattensplittings III/V

Beim sogenannten Ehegattensplitting ist in der Regel die Einkommenssteuerbelastung niedriger als bei einer Einzelveranlagung. Allerdings wirkt sich dieser Vorteil erst nachträglich aus, denn die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung gewertet – erst nach Ablauf des Jahres führt das Finanzamt die beiden Gehälter zusammen.

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